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Übersetzungen - Die Kostenkalkulation basiert auf der Anzahl der Normseiten (1500 Anschläge inkl. Leerzeichen) in der Zielsprache, der Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) in der Zielsprache oder der Wörter im Ausgangstext. Der Mindestansatz ist jedenfalls eine Normseite, 25 Normzeilen oder 250 Wörter.
- Der Übersetzungsauftrag muss schriftlich durch eine Auftragsbestätigung erteilt werden, in der der gewünschte Liefertermin, das vereinbarte Honorar und die abgesprochene Zahlungsfrist angegeben sind.
- Der Übersetzer muss den zu übersetzenden Text im Voraus zur Ansicht erhalten können. Jegliche bezügliche Dokumentation über das Thema der Übersetzung sollten ihm zur Verfügung gestellt werden.
- Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum oder nach der mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsfrist. Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 5.1 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 9.10.2002 zur Anwendung gebracht.
- Für erteilte und nachfolgend aufgehobene Aufträge steht dem Übersetzer eine Stornogebühr in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises zu. Das bereits Übersetzte wird dem Kunden zur Verfügung gestellt und muss vollständig bezahlt werden.
- Etwaige Beschwerden müssen innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung vorgebracht werden.
Dolmetschen - Der Arbeitstag besteht aus 7 Stunden, das Honorar kann pro Tag oder auf Stundenbasis (Mindestzeitansatz 3 Stunden; über 7 Stunden werden Überstunden mit 20%-igem Zuschlag in Rechnung gestellt) vereinbart werden.
- Der Dolmetschauftrag muss schriftlich durch eine Auftragsbestätigung mit allen wichtigsten Einzelheiten bezüglich des Dolmetschauftrags, des vereinbarten Honorars und der abgesprochenen Zahlungsfrist erteilt werden.
- Für Aufträge, die außerhalb des Wohnsitzes des Dolmetschers stattfinden, werden dem Dolmetscher neben Honorar auch Tagesgelder/Spesen und Reisekosten vergütet bzw. der Kunde übernimmt direkt alle Verpflegungs- und Unterkunftskosten sowie die Reisespesen für den Dolmetscher.
- Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Rechnungsdatum oder nach der mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsfrist. Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 5.1 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 9.10.2002 zur Anwendung gebracht.
- Bei einem eventuellen Rücktritt des Kunden innert weniger als acht Tagen wird der Dolmetschdienst auf jeden Fall zu dem angegebenen Tarif vergütet und die eventuell bereits bezahlten Spesen zurückerstattet.
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